Sackware darf Holzpellets der Qualitätsklassen ENplus A1 oder ENplus A2 enthalten. Zur Kennzeichnung von Sackware gibt es ein eigenständiges Qualitätszeichen (siehe Abbildung). Es kann außerdem in der Werbung für Pellets der entsprechenden Qualitätsklasse verwendet werden.
Zur Kennzeichnung von Sackware muss das Qualitätszeichen eines zertifizierten Produzenten oder Händlers genutzt werden.
Das Service-Zeichen eines Dienstleisters darf nicht auf dem Sack angebracht werden!
Das Qualitätszeichen gibt es in farbiger Ausführung, in schwarz-weiß und einfarbig, d.h. der Hintergrund ist einfarbig und das Qualitätszeichen ebenso. Der Kontrast zwischen beiden Farben muss ausreichend sein, um das Zeichen gut zu erkennen.
Die Beschriftung der Säcke muss in der Sprache des Landes erfolgen, in dem die Pellets vermarktet werden sollen.
Folgende Angaben müssen darin enthalten sein
Begriff „Holzpellets“
Qualitätszeichen des Unternehmens für die entsprechende Qualitätsklasse
Durchmesser der Pellets (6 mm oder 8 mm)
Name und die Kontaktdaten des Unternehmens, dessen Qualitätszeichen verwendet wird (dazu zählt auch die Angabe der Webseite oder einer E-Mailadresse; bei Exportware mit dem Zusatz „D-PLZ“ oder „Deutschland“)
Empfehlung „Trocken lagern“
Empfehlung „Nur zum Gebrauch in geeigneten und genehmigten Heizgeräten entsprechend den Herstellerangaben und gesetzlichen Vorgaben“
Nettogewicht (in kg)
Für Übersetzungen in andere Sprachen gibt es eine offizielle Übersetzungstabelle des European Pellet Council, die als Vorgabe dient
Wenn Angaben zu den Qualitätsparametern (Feuchtigkeit, Heizwert etc.) gemacht werden sollen, so müssen diese dem Laborbericht der letzten ENplus-Inspektion des Pelletwerkes entsprechen, bei dem die Absackung stattfinden soll. Soll ein Design bei mehreren Werken abgesackt werden, gilt der Laborbericht mit den schlechteren Werten. Unbedingt zu beachten ist aber, dass immer der Laborbericht aus der aktuellsten ENplus-Inspektion gilt. Sollte sich also bei einer erneuten Laboruntersuchung ein schlechterer Wert als auf dem Design angegeben ergeben, muss das Design abgeändert und erneut zur Freigabe vorgelegt werden. Daher empfehlen wir entweder die Verwendung der ENplus-Grenzwerte, oder von realistischen Werten, die konstant eingehalten werden können.
Die Druckvorlage ist dem DEPI vor dem Druck zur Freigabe per E-Mail vorzugsweise als PDF-Datei zuzusenden. Bei der Übermittlung sind auch die Absackstationen bzw. Pelletwerke anzugeben, in denen die Ware abgesackt wird.
Weitere Informationen im Infoblatt „Kennzeichnung von Sackware"