Um die ENplus-Zertifizierung zu erhalten, müssen die technischen Einrichtungen und Betriebsabläufe von Pellethändlern verschiedene Anforderungen erfüllen:
Beim Wareneingang: Kontrolle des Fahrzeugs auf Verschmutzungen
Geeignete technische Einrichtungen (regelmäßige Überprüfung der Funktion)
Regelmäßige Wartung und Reinigung
Ausschluss von Verunreinigung und Wasseraufnahme bei der Verladung und Lagerung von Holzpellets
Keine Vermischung von Pellets unterschiedlicher Qualitäten
Absieben des Feinanteils im letzten Lager vor der Auslieferung
Beim Warenausgang: Regelmäßige Überprüfung der Feinanteilabscheidung, Rückstellprobenahme, Kontrolle der Verladetemperatur (max. 40 Grad Celsius)
Interne Qualitätssicherung inkl. Dokumentation und Evaluierung der Ergebnisse
Beschwerdemanagement
Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter (insbesondere Qualitätsmanager und Pelletfahrer)
Qualitätssicherung
Zertifizierte Händler müssen ein System zur Eigenüberwachung der Pelletqualität in Lagern und Absackanlagen etablieren. Die Testmethoden können von den Referenzmethoden der DIN EN ISO 17225-2 abweichen. Alle Testmethoden müssen im Rahmen der jährlichen Inspektion durch Vergleichsmessungen verifiziert werden. Die Kontrollen sollen gemäß einem Überwachungsplan durchgeführt werden. Die Durchführung und die Ergebnisse müssen dokumentiert werden. Folgende Kontrollen müssen mindestens einmal pro Woche durchgeführt werden:
Sichtkontrolle der gelagerten Pellets
Kontrolle der Anlage zur Abscheidung des Feinanteils
Messung des Feinanteils bei der Verladung zur Kontrolle der Abscheideanlage
Absackanlagen müssen mindestens einmal pro Tag kontrolliert werden. Neben den oben genannten Kontrollen müssen die in der Tabelle aufgeführten Tests durchgeführt werden.
Anforderungen an die betriebsinterne Qualitätssicherung beim Betrieb von Absackanlagen
Parameter
Ort der Probenahme
Häufigkeit
Mechanische Festigkeit
Letztmöglicher Punkt nach Abscheidung des Feinanteils und vor der Absackung
Mindestens einmal pro Tag
Feinanteil
Letztmöglicher Punkt nach Abscheidung des Feinanteils und vor der Absackung
Mindestens einmal pro Tag
Die Analysen müssen mit den vom Auditor anerkannten Methoden durchgeführt werden. Im Falle von begründeten Zweifeln an der Pelletqualität kann die zuständige Zertifizierungsstelle häufigere oder zusätzliche Analysen anordnen.
Rückstellproben
Eine weitere Maßnahme zur Qualitätssicherung sind die Rückstellproben. Die Analyse einer Rückstellprobe durch ein gelistetes Prüflabor ist die Grundlage für die Entscheidung über qualitätsbezogene Beschwerden von Kunden. Zertifizierte Unternehmen müssen bei jeder Beladung eines Lieferfahrzeugs eine Pelletprobe von mindestens 500 g nehmen.
Rückstellproben müssen während des Beladungsvorgangs genommen werden, vorzugsweise aus dem fallenden Gut. Die Proben müssen für mindestens neun Monate unter geeigneten Bedingungen archiviert werden. Sie müssen versiegelt (z. B. unter Verwendung von Beuteln mit selbstverklebendem Verschluss) und mit den folgenden Informationen beschriftet werden:
Ort der Probenahme
Datum
Qualitätsklasse
Kennzeichen des Transportfahrzeugs oder des Lieferscheins
Beim Handel mit Sackware müssen keine Rückstellproben archiviert werden.
Inspektionen
Die Erstinspektion wird vor Erteilung des Zertifikats vom DEPI durchgeführt. Dabei werden die technische Ausrüstung (Lager und Fahrzeuge – soweit vorhanden), interne Qualitätssicherung, Lieferdokumentation, Produktkennzeichnung und das Beschwerdemanagement geprüft.
Hat der Händler keinen physischen Kontakt zur Ware, weil er z.B. nur mit Sackware ohne eigene Absackstation handelt oder Pellets ohne Lager und Lieferfahrzeuge vertreibt, wird eine Ferninspektion von einem Auditor des DEPI durchgeführt. Das bedeutet, dass ein telefonisches Gespräch mit eingebundener Dokumentenprüfung stattfindet. Hat der Händler eine eigene Absackstation, muss diese jährlich bei einer Vor-Ort-Inspektion geprüft und eine Probe zur Bestimmung des Feinanteils genommen werden.
Das DEPI prüft den Inspektionsbericht. Wenn die Anforderungen von ENplus von dem Unternehmen erfüllt sind, wird der Konformitätsbericht und das Zertifikat erstellt bzw. bestätigt. Das Zertifikat hat eine Laufzeit von drei Jahren.
Zeichennutzung
Jeder zertifizierte Händler erhält ein individuelles Zertifizierungszeichen.
Details zur Zeichennutzung
Händler, die nicht gemäß ENplus zertifiziert sind, dürfen das Zertifizierungszeichen nicht verwenden. Jeder Händler in der Bereitstellungskette mit physischem Kontakt zur Ware, oder wer einen Dienstleistungsanbieter mit der Handhabung der Pellets beauftragt, muss gemäß den Anforderungen von ENplus zertifiziert sein.
Händler, die keinen physischen Kontakt zur Ware haben und/oder Sackware ohne eigenes Zertifizierungszeichen vertreiben, müssen nicht zertifiziert sein. Händler, die lose Ware ohne physischen Kontakt an Endkunden vertreiben, benötigen einen Unterlizenzvertrag. Das Vertragsformular kann beim DEPI angefragt werden.
Der Handel mit ENplus-gekennzeichneter Sackware ist ohne Zertifizierung zulässig. Die ENplus-Identifikationsnummer des Pelletproduzenten muss auf dem Pelletsack im Qualitätszeichen aufgeführt werden.
Sackware
Auch bei Sackware sind Besonderheiten der Zeichennutzunge zu beachten – auch an das Produktdesign werden einige Anforderungen gestellt.