Die Lizenzgebühren sind für alle verkauften Pellets zu entrichten, die den Qualitätsklassen ENplus A1, ENplusA2 oder ENplus B entsprechen, unabhängig davon, ob die Pellets als zertifizierte Ware verkauft werden.
Hinweis: Die Kosten für die im ersten Jahr der Zertifizierung anstehende Vor-Ort-Inspektion sind in der jährlichen Zertifizierungspauschale bereits enthalten. Die Gebühren für das erste Jahr der Zertifizierung beruhen auf der vom zertifizierten Händler geschätzten Verkaufsmenge für das laufende Jahr ab dem Datum der Zertifizierung. In den Folgejahren wird die geschätzte jährliche Verkaufsmenge mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Gebührensatz in Rechnung gestellt, abzüglich oder zuzüglich eines Ausgleichsbetrags für das Vorjahr. Der Ausgleichsbetrag ergibt sich aus dem Unterschied von geschätzter und tatsächlicher Verkaufsmenge und dem in dem betreffenden Jahr gültigen Gebührensatz.