Weg zum Zertifikat

Weg zum zertifizierten ENplus-Pellethändler besteht aus fünf Schritten

Schritt 1
Antragsverfahren zur Erlangung einer ENplus-Zertifizierung als Pellethändler:

Händler, die zertifizierte Pellets als lose Ware anbieten wollen, müssen sich zertifizieren lassen. Händler, die ausschließlich mit Sackware handeln benötigen nur ein Zertifikat, wenn sie ein eigenes Zertifizierungszeichen nutzen wollen, ansonsten wird das Zeichen mit der Identifikationsnummer des Produzenten verwendet. Interessenten laden ENplus-Handbuch, Antragsunterlagen, Lagermeldung und Entgeltordnung in der Mediathek herunter.
Schritt 2
Antragsformular: Für jedes genutzte Lager und Fahrzeug zur Lieferung loser Ware an Kunden wird ein gesondertes Datenblatt verwendet und zusammen mit Fotos – auch für die Einrichtungen und Fahrzeuge von Logistikdienstleistern – dem DEPI übermittelt.
Schritt 3
Die ausgefüllten Formulare werden per E-Mail an das DEPI (info@enplus-pellets.de) gesendet.
Der unterschriebene Antrag muss zusätzlich in zweifacher Ausfertigung per Post geschickt werden an: Deutsches Pelletinstitut GmbH Neustädtische Kirchstraße 8 10117 Berlin
Schritt 4
Das DEPI prüft den Antrag und setzt sich mit dem Antragsteller in Verbindung. Ein Auditor des DEPI führt eine Erstinspektion einschließlich aller genutzten Lager durch. Falls der Händler keinen physischen Kontakt zu den Pellets hat, wird ein Fernaudit durchgeführt. In diesem Fall führt der Auditor telefonisch eine Inspektion mit Dokumentenprüfung durch. Das Ergebnis wird im Inspektionsbericht dokumentiert.
Schritt 5
Nach dem Abschluss der fachlichen Prüfung der Antragsunterlagen und der Erstinspektion führt das DEPI eine Konformitätsbewertung durch. Die Zertifizierungsentscheidung wird im sogenannten Konformitätsbericht festgehalten.
Das DEPI schließt bei positivem Konformitätsbericht einen Lizenzvertrag mit dem Antragssteller ab. Die Kosten für die im ersten Jahr der Zertifizierung anstehende Vor-Ort-Inspektion sind in der jährlichen Zertifizierungspauschale bereits enthalten. Nach fachlicher Bewilligung des Antrags weist das DEPI dem Antragsteller seine individuelle ENplus-Identifikationsnummer zu, mit der das Zertifizierungs- und Qualitätszeichen bis zum Ablauf der dreijährigen Zertifizierungsperiode genutzt werden kann. Eine Verlängerung erfolgt automatisch bei Erfüllung der Anforderungen der ENplus-Zertifizierung bei der sogenannten Rezertifizierung im dritten Jahr.
Das Zertifikat und das individuelle ENplus-Zertifizierungszeichen sowie Materialien für das Marketing werden dem Antragsteller übermittelt. Weitere Informationen zur Zeichennutzung
Im ersten Jahr der Zertifizierung muss der Qualitätsbeauftragte des zertifizierten Unternehmens an einer kostenpflichtigen DEPI-Schulungsveranstaltung teilnehmen.
Der Unternehmensname und die ENplus-ID-Nummer werden auf der nationalen und internationalen Webseite von ENplus in der Liste zertifizierter Händler veröffentlicht.